In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Oktober 2026, hat die Regierung die Interpellationsbeantwortung betreffend Inklusion, Beschulung und staatliche Verantwortung bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in Liechtenstein verabschiedet.
Die Interpellation vom 13. Mai 2026 thematisiert die Umsetzung von Inklusion und die staatliche Verantwortung bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in Liechtenstein. Im Zentrum stehen Fragen zur Beschulung von Kindern mit Behinderungen, neurodivergenten Ausprägungen oder anderen besonderen Bedürfnissen, zu den Mitwirkungsrechten der Eltern, zu alternativen Schulformen sowie zur Finanzierung und zum Rechtsschutz.
Die Regierung hält in der Interpellationsbeantwortung fest, dass das liechtensteinische Bildungssystem grundsätzlich auf eine möglichst inklusive Beschulung ausgerichtet ist. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche, wenn möglich, im Regelschulsystem zu fördern. Gleichzeitig wird anerkannt, dass im Einzelfall andere Schulsettings erforderlich sein können, wenn diese besser dem Kindeswohl und den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Ein Wechsel in eine sonderpädagogische Einrichtung wird als Teil eines durchlässigen Bildungssystems verstanden.
Die Interpellationsbeantwortung macht deutlich, dass zwischen spezieller Förderung, Sonderschulung, Privatschulen und Privatunterricht (Homeschooling oder Online-Beschulung) zu unterscheiden ist. Während spezielle Fördermassnahmen und bewilligte Sonderschulungen Teil des öffentlichen Bildungsauftrags sind und grundsätzlich vom Staat finanziert werden, liegen Homeschooling und der Besuch von Privatschulen primär in der Verantwortung der Eltern. Privatunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht ist bewilligungspflichtig.
Entscheidungen über Förder- und Beschulungsmassnahmen erfolgen auf Grundlage fachlicher Abklärungen unter Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes, der Schulaufsicht sowie weiterer medizinischer und therapeutischer Fachpersonen. Massgebend sind dabei das Kindeswohl, die psychische Gesundheit des Kindes und dessen individueller Unterstützungsbedarf. Bei komplexen Fällen arbeiten das Schulamt, das Amt für Soziale Dienste sowie weitere Fachstellen eng zusammen.
Mit der vorliegenden Interpellationsbeantwortung nimmt die Regierung die gestellten Fragen auf und beantwortet sie.
Die Interpellationsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li) bezogen werden.